... und die wahre Geschichte dahinter


VERHEIRATET SEIT 1999

Genau am Valentinstag 1996 lernten wir uns kennen - danach folgten viele gegenseitige Besuche und im April 1999 dann die Geburt unserer gemeinsamen Tochter Jenny Phimphorn. Dann im Oktober 1999 - nach der schönen thailändischen Hochzeitszeremonie - die standesamtliche Trauung im Standesamt von Berlin-Reinickendorf. Gemeinsames, normales Zusammenleben in Deutschland. Jenny wuchs zweisprachig auf und ging dann auch den "normalen Weg", also Kindergarten und mit sechs Jahren Einschulung in der Grundschule. Mangels Hilfe von uns als Eltern (meine Frau war der deutschen Sprache natürlich nicht mächtig und ich war die ganze Woche als Fernfahrer unterwegs) und trotz täglicher Nachhilfe seitens der Lehrer wurde Jenny schulisch immer schlechter und wurde später leider auch „gehänselt und gemobbt“. Wir entschieden uns also ZUM WOHLE DES KINDES und zogen 2007 gemeinsam - nach erfolgreicher Arbeitssuche – nach Thailand. Leider brachte der Arbeitsplatz während der 2,5 Jahre nicht den erwarteten „Lohn“, sodass ich im Oktober 2009 schweren Herzens wieder nach Deutschland zurückkehrte um durch meine Arbeit (bis zur Rente) als Kraftfahrer mir und meiner zurück gebliebenen Familie den Lebensunterhalt zu sichern. Verwundert, aber doch machtlos - laut meinem Steuerberater - nahm ich die Einstufung als Single mit Lst.-Kl. I ohne Kind hin, weil ich damals dachte, es allein zu schaffen ohne den Staat um Hilfe zu bitten. Dies geschah erst 2013, als ich durch Krankheit arbeitsunfähig wurde und nur durch die finanzielle Hilfe meiner Familie in Deutschland konnten wir drei „überleben“.

Antrag auf Einzelfallprüfung und Anerkennung unserer bestehenden Ehe

und den damit verbundenen Rechten und Pflichten eines Mitglieds im deutschen Sozialversicherungssystem und um Gleich-stellung - wie in Europa gültig – da die bestehende, rechtlich-soziale Familie


IM INTERESSE DES KINDESWOHL


Vorrang hat ( (AZ.: BvR 1154 /10), es müsse also immer eine Einzelfallprüfung geben und genau diese nehme ich für mich und meine Familie in Anspruch.

IMPRESSIONEN THAILAND 2015

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Sprachnachweis,

erschwerte Einreisebestimmung usw.

Nach der Aufenthaltsverordnung § 41 ein klarer

GESETZES-VERSTOSS

bezüglich des besonderen Schutzes von Ehe und Familie (Art. 6 GG)


Warum kann unsere Tochter nicht im Heimatland ihrer Mutter leben und die internationale Schule in Thailand besuchen, wenn es die besonderen, beschriebenen Umstände und das Kindeswohl erfordern?

Warum werden unserer Tochter mit deutschem Pass alle Rechte in Deutschland aberkannt? Weil sie beispielsweise keine „polnische/europäische" Mutter hat?

 

.......Alles begann mit der Klage des polnischen Saisonarbeiters Waldemar Hudzinski, der von August bis Dezember 2007 bei einem Gartenbau-unternehmen in Deutschland arbeitete. Für das Jahr 2007 wurde er auf seinen Antrag in Deutschland als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt. Für den Zeitraum, während dessen er hierzulande arbeitete, beantragte er für seine beiden Kinder, die in Polen wohnen, die Zahlung von Kindergeld in Höhe von monatlich 154 Euro pro Kind. Weil ihm diese Zahlung verwehrt wurde, zog der Mann durch alle Instanzen und bekam schließlich Recht.........

 

Basierend auf dieser Tatsache habe ich seit Februar 2013 (am Anfang meiner Krankheit-Arbeitsunfähigkeit) bei dem Familienministerium, Finanzministerium und auch bei der Bundeskanzlerin und dem Bundespräsidenten per Einschreiben und auch per E-Mail Anträge auf

 

EINZELFALLPRÜFUNG UND ANERKENNUNG UNSERER BESTEHENDEN EHE

 

und Nachberechnung / Entschädigung für 5 Jahre ungerechte Behandlung gestellt,

denn auch ich wurde von 2009 bis 2014 als unbeschränkt Einkommensteuerpflichtig behandelt.

 

...5 Jahre Jahre als Single eingestuft mit Lohnsteuer-Klasse I mit allen Pflichten und Abgaben in Deutschland gearbeitet.

.. 5 Jahre räumliche, schmerzliche Trennung von meiner Familie (nur unterbrochen für 3-4 Wochen "Thailand-Urlaub" im Jahr) 

.. 5 Jahre Kindergeld-Aberkennung für unsere jetzt 16-jährige Tochter.

 

T H A I L A N D…....wird von den verantwortlichen Politikern der Bundesrepublik Deutschland eingestuft als sogenanntes "Dritt-Land" und von vielen, vielen deutschen Bürgern nur mit Rotlichtmilieu, Prostitution, Sex, Menschenhandel und Scheinehen in Verbindung gebracht. Unbestritten wird es diese „schwarzen Schafe“ auch in Thailand immer wieder geben. Auch Deutschland hat ja seine „Vergnügungsviertel“ wie z. B. die Reeperbahn in Hamburg und viele mehr, doch wird deshalb Deutschland als „Sex-Tourismus-Land“ eingestuft? Anscheinend ist es unvorstellbar für unsere Politiker, das es doch tatsächlich viele völlig „normale Ehen“ zwischen thailändischen und deutschen Menschen gibt, die es aber - aus Sicht der deutschen Beamten - wohl nicht geben darf.....

 

Politische Beziehungen zwischen Deutschland und Thailand

......Thailand ist für Deutschland einer der wichtigsten politischen Partner in der aufstrebenden Region Südostasien. Im Staatenbund ASEAN-Association of South East Asian Nations nimmt Thailand eine Schlüsselstellung ein. Deutschland und Thailand sind durch substanzreiche politische Beziehungen verbunden, die sich in einer regen Zusammenarbeit bei vielen politischen Themen, in multilateralen Institutionen wie den Vereinten Nationen sowie in der Präsenz von fünf der sechs deutschen politischen Stiftungen in Thailand niederschlagen. Im April 2012 besuchte der Bundesminister des Auswärtigen Thailand, im Juli besuchte Ministerpräsidentin Yingluck Shinawatra Berlin. Im September 2012 statteten der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, im Oktober der Bundesminister der Finanzen Bangkok offizielle Besuche ab.........

also politisch verbunden, aber MENSCHLICH nicht ???????

 

Wie kann es sein...... dass meiner Tochter kein Kindergeld zugestanden wurde/wird? Weil sie in einem sogenannten "Dritt-Land" - und nicht in Europa - zur internationalen Schule geht?

Wie kann es sein...... dass ich als Familienvater und deutscher Staatsbürger, Mitglied im Sozial-Versicherungssystem mit allen Pflichten - aber ohne Rechte - quasi als Single mit Lohnsteuer-Klasse 1 eingestuft wurde ?
Wie kann es sein...... dass mir überall in deutschen Amtsstuben und von allen Politikern gesagt wird, das mein Krankengeld/Arge/Rente für mich allein völlig ausreichend war / ist?
Wie kann es sein...... dass von allen Politikern ignoriert wird, das ich nicht allein lebte (wir waren nur räumlich getrennt) und ich die alleinige, volle Verantwortung für meine Frau und Tochter hatte/habe und die monatlichen Überweisungen von 2009 - 2014 absolut lebenswichtig waren ?

Wie kann es sein...... dass mir überall in den deutschen Amtsstuben gesagt wurde, hätte ich eine Polin, bzw. Europäerin geheiratet, wäre alles kein Problem? Über alles wird der „Deckmantel Europa“ gelegt und Thailand zählt nicht?

 

Im Umkehrschluss werden aber Menschen aus aller Welt

in Deutschland aufgenommen.....

laut Asylgeschäftsstatistik

für Januar 2015 kamen aus Syrien,

Arabische Republik 5530 Flüchtlinge, aus Nigeria 461 Menschen

und es werden noch 40000 erwartet.

Deutschland würde die meisten

der neu verteilten Flüchtlinge aufnehmen: 8763 in den kommenden beiden Jahren - Stand August 2015

......Aktuell werden die Zahlen der ankommenden Flüchtlinge auf über eine Million Menschen beziffert ......beschlossen wurde am 24.9.15 von A. Merkel auch, dass JEDEM Asylant/Flüchtling 670 € zustehen

 

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Kein Flüchtling, kein Asylant, muss einen SPRACHNACHWEIS für ein Visum vorweisen,

die „Thailänder/innen“ werden dazu aber immer noch verpflichtet.....

 

Aufenthaltsverordnung § 41 - http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/BJNR294510004.html

 

Also demnach braucht ein japanischer, koreanischer oder anderer ausländischer Ehegatte diesen Nachweis nicht????

 

Das ist ein ganz klarer Grundgesetz-Verstoß

 bezüglich des besonderen Schutzes von Ehe und Familie (Art. 6 GG).

 

........Eindeutiger kann keine Diskriminierung thailändischer Menschen sein.......

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UN-Kinderrechtskonvention

Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes. Alle Kinder auf der Welt erhielten damit verbriefte Rechte - auf Überleben, Entwicklung, Schutz und Beteiligung. Die Kinderrechtskonvention formuliert weltweit gültige Grundwerte im Umgang mit Kindern, über alle sozialen, kulturellen, ethnischen oder religiösen Unterschiede hinweg. Und sie fordert eine neue Sicht auf Kinder als Art.6 GG)eigenständige Persönlichkeiten. Alle Staaten mit Ausnahme der USA und des Süd-Sudan haben die Konvention ratifiziert. Der Deutsche Bundestag hat der Kinderrechtskonvention mit Gesetz vom 17. Februar 1992 zugestimmt. Nach Ratifikation am 6. März 1992 ist die Konvention am 5. April 1992 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten. Die dabei zunächst erklärten Vorbehalte sind 2010 zurückgenommen worden.

 

01. das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung, unabhängig von
      Religion, Herkunft und Geschlecht
02. das Recht auf auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit
03. das Recht auf Gesundheit
04. 
das Recht auf Bildung und Ausbildung
05. das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung
06. das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu
      versammeln
07. das Recht auf Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleich-
      berechtigung und des Friedens
08. das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen, Notlagen und Schutz vor Grausamkeit,
      Vernachlässigung, Ausnutzung, Verfolgung
09. das Recht auf eine Familie, elterlicher Fürsorge und ein sicheres Zuhause
10. das Recht auf Betreuung bei Behinderung.

 

In der Praxis heißt das, alle Kinder haben das Recht, in einer sicheren Umgebung ohne Diskriminierung zu leben. Sie haben das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser, Nahrung, medizinischer Versorgung, Ausbildung und auf Mitsprache bei allen Entscheidungen, die ihr Wohlergehen betreffen.

 

Oberlandesgericht Hamm vom 22.10.2014

Deutsches Familiengericht darf ausländische Sorgerechts-Entscheidung abändern Ein deutsches Familiengericht ist berechtigt, eine ausländische Sorgerechts-Entscheidung abzuändern, wenn das Kindeswohl dies gebietet. Das hat der 3. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm mit einem am 15.09.2014 erlassenen Beschluss entschieden und damit den erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts/Familiengericht Gelsenkirchen-Buer bestätigt.

 

ES KÖNNEN ALSO SEHR WOHL ENTSCHEIDUNGEN

ZUM WOHLE DES KINDES

GEÄNDERT WERDEN UND DAS ENTSPRICHT GENAU MEINEM ANTRAG AUF

EINZELFALLPRÜFUNG