S C H L U S S W O R T….... Die UN-Kinderrechtskonvention und auch das Urteil des Oberlandesgericht in Hamm zeigen doch deutlich auf, das zum WOHLE DES KINDES entschieden werden muss und nicht wie in meinem Fall - das Finanzgericht in Münster meine Klage auf Kindergeld / Rückzahlung für 4 Jahre mit der Begründung „meine Tochter in Thailand zählt nicht“ zurück wies. Dem Richter, der dieses diskriminierende Urteil sprach, sei gesagt – meine Tochter zählt sehr wohl und sie ist in Thailand schulisch immer unter den Besten zu finden und war mittlerweile schon zum zweitem Mal Klassen-Erste von 50 Schülern !!!!! Dem Berufswunsch meiner Tochter - Ärztin – kommt sie hier jedes Jahr einen Schritt näher und es ist sehr fraglich, ob diese gute schulische Entwicklung unter den oben beschriebenen Umständen auch in Deutschland möglich gewesen wäre? Wer hätte das verantworten können, sie 2009 oder sogar jetzt 2015 wieder in Deutschland „einzuschulen“? Außerdem widerspricht sich doch die gute politische, bilaterale „Beziehung“ mit Thailand einerseits und der „Richterspruch - Thailand zählt nicht“ andererseits.


Auf Grund meiner geringen Rente war das ein Gedanke, mit Frau und Tochter wieder nach Deutschland zu ziehen, dem deutschen Staat wäre das sicher um einiges teurer gekommen als mein vergleichbar "geringer Antrag auf Einzelprüfung".....Erschwerend - und deswegen auch keine gemeinsame Rückkehr nach Deutschland -  kam 2009 leider noch der Schlaganfall meines Schwiegervater`s in Thailand dazu, der linksseitig komplett gelähmt ist und lebenslang ein Pflegefall bleiben wird....

Leider verstarb der Vater meiner Ehefrau am 12.8.2015 nach langem Leiden.

Seit meinem Rentenbeginn leben wir gemeinsam in einem ganz normalen Thai-Style-Haus – also Holzhaus mit Wellblechdach ohne Klimaanlage - und nicht in Saus und Braus, wie vielleicht mancher Beamter annehmen wird und könnten das auch jederzeit dem Politiker, der sich meines Antrages auf Einzelfallprüfung und Anerkennung unsere bestehende Ehe annimmt, durch Fotos, Dokumente oder dem örtlichen Bürgermeister hier in Thailand, beweisen.

 

Nachdem meine Besuche in den Amtsstuben von Hartz IV / Jobcenter, Sozialamt und auch vom Bürgermeister meiner Heimatstadt durchgehend alle erfolglos waren und alle Anträge abgelehnt wurden - mit teilweise sehr, sehr diskriminierenden Äußerungen - betreffend thailändischen Frauen - blieb mir keine andere Möglichkeit, als mich direkt an die verantwortlichen Politiker zu wenden.

 

Erfolglos sandte ich auch Einschreiben an das Auswärtige Amt, den Europäischen Gerichtshof und an das Bundesverfassungsgericht. Wenn überhaupt Antworten kamen, dann alle mit dem gleichen Tenor ..... ja Europa, aber Thailand, nein ?????


Keine Scheinehe, kein Versuch von Sozialbetrug, kein Missbrauch von staatlichen Hilfsleistungen oder ähnlichen Versuchen zur Bevorteilung liegt in unserem besonderen Fall vor. Alles kann belegt und geprüft werden und das auch jederzeit in Thailand durch die thailändischen Behörden.

 

Wenn man in Deutschland auf Grund von Krankheit nicht mehr "funktioniert", wenn der körperliche Schmerz noch vom seelischen übertroffen wird, wenn Ehefrau und Tochter in Deutschland als quasi "NICHT EXISTENT" behandelt werden, dann ist nicht nur mein Verständnis für diese diskriminierenden Gesetzesvorgaben gleich null,


denn eines ist völlig richtig und legitim:

Menschen, die Frauen zur Prostitution zwingen, Scheinehen führen oder sonstigen Missbrauch, Sozialbetrug in der Bundesrepublik Deutschland begehen, gehören DANN natürlich hart bestraft entsprechend unseren bestehenden Gesetzen - aber eben erst dann und nicht vorher, durch die  pauschale Vorverurteilung der thailändischen Menschen.

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