EHEFRAU
Sawaeng
Holzberg
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Thailänderin mit Niederlassungserlaubnis
(ausgestellt von der
Ausländerbehörde in
Herford am 30.5.2007)
Zugegeben, sehr viel verstehe ich nicht von der Problematik Europa / Thailand / Dritt-land/Ausländer. Aber verstehen soll ich, dass ein polnischer Gastarbeiter Kindergeld für seine beiden Kinder zugesprochen bekommt, die in Polen leben und keinerlei Bezug zu Deutschland haben, doch uns wurden - bei gleicher Konstellation, nur eben Thailand und nicht Polen - alle Rechte durch die völlig unverständlichen und diskriminierenden deutschen Gesetze aberkannt. Im Gegensatz zu dem polnischen Mitbürger hat mein Ehemann und unsere gemeinsame Tochter sehr wohl „deutsche / europäische“ Wurzeln.
Wir waren vor unserem Umzug 2007 verpflichtet - lt. Einwohnermeldegesetz - uns in Deutschland vorschriftsmäßig abzumelden, doch ab diesem Zeitpunkt ließ uns Deutschland quasi „fallen“, denn die zahlreich gestellten Anträge meines Mannes auf Kindergeld, Lohnsteuerklassen-Änderung usw. wurden rigoros von allen deutschen Behörden / Ministerien abgelehnt
Nicht nur in Deutschland gilt: Jeder Ehemann und Vater ist verpflichtet, für seine Familie zu sorgen. Nur gilt dieses anscheinend NICHT für Ehefrau und Tochter, wenn sie im sogenannten „Drittland“ Thailand leben. Dann wird über alles schnell mal der „Deckmantel Europa“ gelegt und Anträge auf Einzelfallprüfung - bezüglich Thailand - wurden dann entweder vergessen, weitergeleitet oder blieben teilweise sogar unbeantwortet.
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Wenn ich Polin wäre und mit unserer gemeinsamen Tochter seit 2007 in Polen leben würde, wäre mein Ehemann ganz normal als verheiratet eingestuft und erhielt somit als Mitglied im deutschen Sozialversicherungs-system (unbeschränkt einkommensteuer-pflichtig) die Lohnsteuer-klasse III/1 und auch problemlos Kindergeld für unsere Tochter.............
Aber Tatsache ist: Ich bin Thailänderin und alles beschriebene zählt nun nicht mehr. Lohnsteuerklasse I, kein Kindergeldanspruch und der Arbeitslohn/Rente meines Mannes wird als genügend für ihn allein eingestuft. Alle Klagen und Anträge auf Einzelfallprüfung blieben bis heute erfolglos. Der „Deckmantel Europa“ wird einfach über die Ungleichbehandlung aller Ausländer gelegt (besonders über das sogenannte „Dritt-Land Thailand“)..........
Dann bitte auch gleiches Recht für ALLE Menschen, egal welcher Herkunft oder Religion, so wie es zur Zeit auch für „Nicht-Europäische-Flüchtlinge“ gilt. Menschen, aus Krisen- Kriegsländern, die um ihr Leben fürchten müssen, sollten uneingeschränkt in Deutschland geholfen werden und nicht angefeindet, oder gar bekämpft.
Aber ihr Verantwortlichen in der Politik: wehrt euch endlich gegen Scheinasylanten aus den Ostblockländern, wo keiner um sein Leben fürchten muss, wo kein Krieg herrscht und absolut kein Grund für Asyl besteht. Seit doch auch in diesen Fällen so hart und gesetzestreu, wie ihr es mit den eigenen Bürgern der Bundesrepublik Deutschland seid – Gesetze zur GLEICHBEHANDLUNG aller ausländischen Mitbürger müssen daher schnellstens geschaffen und verabschiedet werden.
TOCHTER
Jenny Phimphorn Holzberg
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Thai/Deutsch
mit thailändischen und
deutschem Passport
Mein Vater und auch ich sind deutsche Staatsangehörige und somit auch „Europäer“. Wir verstehen deshalb beide nicht, warum wir ungleich behandelt werden. Es kann und darf doch nicht der Grund sein, weil meine Mutter Thailänderin ist und ich dadurch nicht das Recht habe, im Heimatland meiner Mutter zu leben und dort die Schule besuche????? Gerade in der heutigen Zeit wird soviel für Verständnis der Menschen mit ausländischen Wurzeln geworben, dass es mir unbegreiflich ist, wie wir als kleine Familie trotzdem so ungerecht behandelt werden.
Sollte in absehbarer Zeit mal wieder ein deutscher Politiker Thailand besuchen, um die guten wirtschaftlichen Beziehungen zu Thailand „aufzufrischen“, wäre es doch ein leichtes, auch die "menschlichen Beziehungen" in Betracht zu ziehen und unserer kleinen Familie einen Besuch abzustatten, um sich persönlich über mein „KINDESWOHL“ ein Bild zu machen und damit die beantragte Einzelfallprüfung zu begutachten. Für die Fahrtkosten mit dem Taxi würde ich gerne aufkommen und fange jetzt schon an, dafür zu sparen. WUNSCHDENKEN, ich weiß. Deshalb stelle ich vorab nachfolgende Fragen über diese Webseite an die Verantwortlichen Minister/Politiker in Deutschland:
….....Bundeskanzlerin A. Merkel sagte in einem Interview, es sei beschämend wie man den Asylanten teilweise entgegen tritt - Sie war auch zu Besuch im Problem-Viertel Duisburg-Marxloh und forderte dort die Bevölkerung auf, Menschen mit ausländischen Wurzeln als gleichwertige Mitbürger anzuerkennen........
Frage:
WARUM werden die thailändischen Mitbürger dann nicht gleichwertig behandelt?
….....Die UN-Kinderrechtskonvention formuliert weltweit gültige Grundwerte im Umgang mit Kindern, über alle sozialen, kulturellen, ethnischen oder religiösen Unterschiede hinweg.......
Frage:
WELTWEITE Grundwerte heißt demnach, außer für Thailand?
….....Das Kindeswohl wird auf der Webseite des Bundesfamilienministerium ganz oben angesiedelt, doch darauf berufen - Einzelfallprüfung - darf ich mich nicht, wie zahlreiche und leider auch erfolglose Anträge meines Vaters an verschiedene Ministerien bewiesen haben........
Frage:
WARUM zählt das Kindeswohl nur für "Europa" und nicht für mich?
Das Grundrecht eines jeden Kindes ist es, angstfrei in die Schule zu gehen. Angstfreiheit ist die Grundvoraussetzung für die Lernbereitschaft unsere Kinder. Angst mindert die Leistungsfähigkeit und lässt Menschen unkonzentriert und antriebsarm werden.
...mein glückliches Leben in Thailand
...mein buddhistischer Glaube
...mein Angst- und Mobbing freies „Schulleben“
...meine guten schulischen Leistungen
Frage:
WARUM zählt das alles nicht für die deutschen
Behörden?
Den Link dieser Webseite sende ich auch wegen dem Grundgesetz-Verstoß - siehe Aufenthaltsverordnung § 41 -
BESONDERS an unsere Politiker in Berlin, denn nicht nur ich wehre mich vehement gegen
diese diskriminierenden Gesetze gegenüber thailändischen Bürgern (Sprachnachweis, Einreiseverbote, nicht Anerkennung rechtlicher Ehen usw.) denn das ist ein ganz klarer Gesetzes-Verstoß
gegen das sogenannte "Dritt-Land" Thailand und muss schnellstens abgeschafft, bzw. dahingehend geändert werden, das ALLE ausländischen Bürger gleichgestellt werden.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen, Jugend - Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig
Bundesministerium für Finanzen - Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble
Bundeskanzleramt - Bundeskanzlerin Angela Merkel
Bundespräsidialamt - Bundespräsident Joachim Gauck
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Mittlerweile bekam ich aber ein Antwort-schreiben (zugestellt in Thailand am 3.5.2015) auf meine erneuten Anfragen zugesandt - Referat 212 des Familienministerium vom 31.3.2015 - werde darin aber, wie schon 2014, darauf hingewiesen, dass mein Antrag an das Ministerium für Finanzen weitergeleitet ist, in deren Zuständigkeit mein Anliegen fällt. Auf eine Antwort vom Finanzministerium wartete ich aber schon 2014 vergeblich..... erst nach mehrmaligen Nachfragen kam eine Schreiben mit "Entschuldigung, aber vergessen" und "wir können nicht in ein schwebendes Verfahren eingreifen" haben aber Verständnis für Ihr Anliegen. Es gibt nun kein schwebendes Verfahren mehr und ich warte gespannt auf eine Antwort des Ministerium für Finanzen, denn durch das Jahressteuergesetz von 1996 regelt sich das Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz und nicht als Sozialleistung.....
.... na, dann bin ja beruhigt, denn unbeschränkt Einkommen-steuerpflichtig war ich in Deutschland von 2009-2014
und nur darum geht es schließlich in meinem Antrag auf Anerkennung meiner Ehe und damit
auch die rückwirkende Änderung der Lohnsteuer-Klasse und Kindergeld-Nachzahlung für 4 Jahre.
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